Finanzordnung des Judo-Verbandes Sachsen-Anhalt e.V.: 

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Finanzordnung



§ 1 Geltungsbereich 

Die Finanzordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Judo-Verbandes Sachsen-Anhalt e. V. (JVST). Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.


 

 

§ 2 Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung 

  1. Der Haushalt ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.
  2. Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein.
  3. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 3 Haushaltsplan 

  1. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im JVST. Er wird jährlich aufgestellt.
  2. Ansprüche werden durch den Haushaltsplan weder begründet noch aufgegeben.
  3. Der Haushaltsplan ist in Einnahmen- und Ausgaben-Kostengruppen zu gliedern und muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres enthalten.
  4. Die Geschäftsführung des JVST ist für eine ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Alle Einnahmen und Ausgaben/Aufwendungen sind ordnungsgemäß zu erfassen und zu belegen.
  5. Der jährliche Haushaltsplan ist der Mitgliederversammlung des JVST zur Bestätigung vorzulegen.

 

 

§ 4 Jahresrechnung/ Entlastung 

  1. In der Jahresrechnung sind nach Abschluss des Geschäftsjahres die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des JVST im Ergebnis der Haushalts- und Wirtschaftsführung nachzuweisen.
  2. Die Jahresrechnung ist innerhalb des folgenden Kalenderjahres aufzustellen.
  3. Die Jahresrechnung ist der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen. Gemeinsam mit den Ergebnissen der Kassenprüfung ist eine erfolgte Bestätigung gleichbedeutend mit der entsprechenden Entlastung des Präsidiums des JVST.
  4. Eine Ausfertigung der bestätigten Jahresrechnung ist dem Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. zuzuleiten.

 

 

§ 5 Schatzmeister 

  1. Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße Abwicklung aller Haushalts- und Finanzangelegenheiten des JVST sowie für die Einhaltung der diesbezüglichen Ordnungen und Richtlinien verantwortlich. Diese Verantwortung ist auch dann gegeben, wenn haupt- oder nebenberufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter mit diesen Aufgaben betraut sind.
  2. Dem Schatzmeister obliegt insbesondere
     - die Aufstellung des Haushaltsplanes,
     - die Überwachung der Haushalts- und Finanzwirtschaft,
     - die Erstellung der Jahresrechnung,
     - die Sicherung der Einnahmen,
     - die Überprüfung der Ausgaben,
     - die Überwachung des Zahlungsverkehrs.
  3. Der Schatzmeister informiert regelmäßig das Präsidium des JVST über die Finanzsituation.

 

 

§ 6 Finanzkommission 

Zur Beratung des Schatzmeisters kann eine Finanzkommission gebildet werden.

§ 7 Kassenprüfung 

  1. Die Kassenprüfer kontrollieren mindestens zwei Mal im Geschäftsjahr die satzungsgemäße Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel des JVST.
  2. Über das Ergebnis der von den Kassenprüfern gemeinschaftlich vorgenommenen Kontrollen sind Protokolle anzufertigen und dem Präsidium zu übergeben.

 

 

§ 8 Kassenverwaltung 

  1. Für die Kassenverwaltung gilt der Grundsatz der Einheitskasse, die alle Kassengeschäfte erledigt. Nebenkassen sind nicht zulässig.
  2. Die Führung der Kasse, der Bücher und des Vermögens hat nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung zu erfolgen.
  3. Der Zahlungsverkehr ist vorzugsweise unbar abzuwickeln. Die Zeichnungsberechtigung für den Zahlungsverkehr regelt das Präsidium.
  4. Außerplanmäßige Ausgaben, die eine Höhe von 2500,00 EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Präsidiums.

 

 

§ 9 Mitgliedsbeiträge 

  1. Der JVST erhebt von seinen Mitgliedern Beitrag. Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus dem Beitrag des JVST an den Deutschen Judo-Bund und dem Beitrag an den JVST.
  2. Judovereine oder -abteilungen haben mit ihrer Aufnahme in den JVST einmalig einen Aufnahmebeitrag zu entrichten.
  3. Der Beitrag pro Mitglied berechnet sich entsprechend der Mitgliederbestandserhebung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V. zum 01. Januar eines jeden Jahres und ist spätes-tens bis zum 30.09. desselben Jahres zu entrichten.
  4. Der Bezug der Beitragsmarken erfolgt nach Vorkasse der Vereine, nach Zahlungseingang auf das Konto des Landesverbandes, innerhalb von 14 Tagen.
  5. Die geltenden Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge sind dieser Ordnung als Anlage beizufügen.

 

 

§ 10 Gebühren 

  1. Zur Durchführung und Umsetzung seiner Aufgaben erhebt der JVST Gebühren.
  2. Die geltenden Gebühren sind dieser Ordnung als Anlage beizufügen.
  3. Die Gebühren des JVST e.V. orientieren sich an den Gebühren des DJB.
    Soweit der DJB seine Gebühren erhöht, passen sich auch die Gebühren des JVST e.V. an.

 

 

§ 11 Kostenbeteiligungen an Lehrgängen 

  1. Für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Trainings- und Freizeitmaßnahmen und anderen Lehrgängen werden Eigenbeteiligungen zur Kostendeckung erhoben, deren Höhe sich aus der Art und Dauer der Maßnahme ergibt.
  2. (2) Die geltenden Beträge sind dieser Ordnung als Anlage beizufügen. Bei Rückerstattung der Gebühren behält der JVST e.V. 10 % der Summe ein.

 

 

§ 12 Vergütungen und Auslagenersatz 

  1. Ehrenamtlich tätige Personen in Leitungen des JVST erhalten in der Regel keine Vergütung.
  2. Allen ehrenamtlich Tätigen können Auslagen, die in Wahrnehmung ihres Ehrenamtes oder der Übernahme einer ehrenamtlichen Aufgabe entstehen, bei entsprechender Nachweisführung erstattet werden.
  3. Für eine ehrenamtliche Tätigkeit, die einen besonderen Zeitaufwand erfordert und bedeutungsvoll für den JVST ist, kann eine angemessene Aufwandsentschädigung oder ein Honorar gezahlt werden.
  4. Die geltenden Beträge sind dieser Ordnung als Anlage beizufügen.

 

 

§ 13 Reisekosten 

  1. Reisen werden im Rahmen der Reisekostenordnung des JVST erstattet. Sie ist an das Bundesreisekostengesetz angelehnt.
  2. Die Reisekostenordnung des JVST ist dieser Ordnung als Anlage beizufügen.

 

 

§ 14 Schlussbestimmungen 

  1. Über alle Haushalts-, Finanz-, Kassen- und Wirtschaftsangelegenheiten, die in dieser Finanzordnung im Einzelnen nicht geregelt sind, entscheidet das Präsidium des JVST.
  2. Alle finanziellen Abrechnungen an die Geschäftsstelle des JVST sind bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.
  3. Die vorstehende Finanzordnung tritt mit ihrer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des JVST am 03.12.2011 in Kraft und setzt die Ordnung vom 06.12.2008 außer Kraft.

 

 

Anlage 1 

Aufnahme- und Mitgliedesbeiträge im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e. V.

  1. Aufnahmebeitrag von Judovereinen/-abteilungen einmalig
    50,00 EUR
  2. Gesamtbeitrag von aktiven Mitgliedern
    jährlich 17,00 EUR davon: 9,00 EUR DJB und 8,00 EUR JVST (ab den 01.01.2016)
    jährlich 18,00 EUR davon: 9,00 EUR DJB und 9,00 EUR JVST (ab den 01.01.2017)

 

 

Anlage 2 

Gebühren im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e.V.

Startgeld Einzel pro Starter:
 - Meldeschluss 15 Tage vorher
10,00 EUR
Startgeld pro Mannschaft ab U21:
 - Meldeschluss 15 Tage vorher
100,00 EUR
Startgeld pro Mannschaft unter U21:
 - Meldeschluss 15 Tage vorher
35,00 EUR
Die Startgebühren für die Gruppenmeisterschaften sind von den Vereinen/ Abteilungen selbst zu tragen. Das Startgeld für die Gruppenmeisterschaften ist von den Vereinen/ Abteilungen vier Tage nach der Landesmeisterschaft auf das Konto des JVST zu überweisen.
Das Startgeld für die Deutsche Einzelmeisterschaft der U 18/ U 21 wird vom Verband übernommen, alles Weitere regelt die Anlage 3.
   
Dan-Prüfung (Urkunde, Marke, Konsultation):
 -  Anmeldung und Einzahlung bis 15. Mai
- jede weitere Konsultation
150,00 EUR

25 EUR
Kyu-Prüfungsmarke+ Urkunde + Begleitheft: 7,50 EUR
Übungsleiterlizenz (blanko): 3,00 EUR
Turniererfolgskarte: 0,50 EUR
Judopass: 7,00 EUR
Kampfrichterpass: 7,00 EUR
Prüfungsliste: frei
Der Bezug der Materialien erfolgt nach Vorkasse der Vereine/ Institutionen, nach Zahlungseingang auf das Konto des JVST, innerhalb von 14 Tagen.

 

Informativ: Startgelder zu Mitteldeutschen und Deutschen Meisterschaften:

MDEM 10,00 EUR
MDVMM 90,00 EUR
DEM M/F
(keine Kostenübernahme durch den JVST)
15,00 EUR
DEM Ü 30
(keine Kostenübernahme durch den JVST)
30,00 EUR
DVMM U 17 90,00 EUR
Deutsche Kata-Meisterschaft 20,00 EUR

 

 

Anlage 3 

Kostenbeteiligung im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e.V.

Teilnahmebeiträge:

Trainer-A/B-Fortbildung 50,00 EUR
ÜL-/Trainer-C-Fortbildung 45,00 EUR
Übungsleiterausbildung 150,00 EUR
Aus- und Fortbildung Landeskampfrichter 40,00 EUR
Aus- und Fortbildung Bezirkskampfrichter 10,00 EUR
Fortbildung Graduierungsprüfer 25,00 EUR

 

Finanzierungsrichtlinie und Kostenübernahme für Maßnahmen des Judo-Verbandes Sachsen-Anhalt e. V. (Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht, vielmehr entscheidet das Präsidium des JVST im Rahmen der bestätigten und verfügbaren Haushaltsmittel.)

WETTKAMPF über den JVST nach Nennung durch den Landestrainer

  Förderung durch den JVST bis zu:  
  Fahrtkosten ÜN/Verpf.** Startgeld
Trainer
(im Auftrag des JVST)
100 % 100 %  
Bundeskader bis U 20 100 % 100 % 100 %
Landeskader 100 % 75 % 100 %
Sportschulkader 100 % 50 % 100 %
** Der Satz für ÜN/V liegt bei max. 23,00 EUR pro Tag; für Tage ohne ÜN kann Verpflegungszuschuss bis max. 5,00 EUR gewährt werden.

 

TRAININGSLAGER über den JVST nach Nennung durch den Landestrainer

  Förderung durch den JVST bis zu:
  Fahrtkosten ÜN/ Verpflegung/ sonstige Kosten
Trainer
(im Auftrag des JVST)
100 % 100 %
Bundeskader bis U 20 100 % bis zu 100 % der Gesamtkosten
Landeskader 100 % bis zu 75 % der Gesamtkosten
Sportschulkader 100 % bis zu 50 % der Gesamtkosten

Wettkämpfe/ Trainingslager auf Einladung des DJB

Für Landes- bzw. Bundeskader erfolgt die Übernahme aller Kosten bis zu 100 % des Eigenanteils durch den JVST für Maßnahmen innerhalb von Deutschland.


 

 

Anlage 4 

Auslagenersatz im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e.V.

Kampfrichtereinsatz
pauschal 25,00 EUR
   
Sportliche Leitung wie Kampfrichtereinsatz
Technische Leitung wie Kampfrichtereinsatz
Listenführer wie Kampfrichtereinsatz
   
Sporthelfer vom jeweiligen Kampfrichtergeld 50%
   
Sanitäter pro Stunde bis zu 10 EUR,
max. 75,00 EUR pro Veranstaltung
   
Arzt pro Stunde bis zu 20 EUR,
max. 100,00 EUR pro Veranstaltung
   
Mattenkommando pro Matte 10,00 EUR
   
Urkundenschreiber pro Stück 0,25 EUR
   
Danprüfer pro UE (1 UE entspricht 45 min) 5,00 EUR
   
Honorare Aus- und Weiterbildung pro UE (1 UE entspricht 45 min) 12,50 EUR
Präsidiums- und Vorstandmitglieder, die planmäßig bei Veranstaltungen im Land repräsentieren, erhalten nur Fahrtkosten.

 

 

Angaben ohne Gewähr; Irrtümer und Änderungen vorbehalten


 

Uwe Schedler
Präsidentin

 

Barleben, 05. Dezember 2015


 

Stand: 16. März 2016