Finanzordnung des Judo-Verbandes Sachsen-Anhalt e.V.:
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Finanzordnung
Paragraphen:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung
§ 3 Haushaltsplan
§ 4 Jahresrechnung/ Entlastung
§ 5 Schatzmeister
§ 6 Finanzkommission
§ 7 Kassenprüfung
§ 8 Kassenverwaltung
§ 9 Mitgliedsbeiträge
§ 10 Gebühren
§ 11 Kostenbeteiligungen an Lehrgängen
§ 12 Vergütungen und Auslagenersatz
§ 13 Reisekosten
§ 14 Schlussbestimmungen
Anlagen:
1. Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge
2. Gebühren
3. Kostenbeteiligung
4. Auslagenersatz
§ 1 Geltungsbereich
Die Finanzordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Judo-Verbandes Sachsen-Anhalt e. V. (JVST). Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
§ 2 Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung
- Der Haushalt ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.
- Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein.
- Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Haushaltsplan
- Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im JVST. Er wird jährlich aufgestellt.
- Ansprüche werden durch den Haushaltsplan weder begründet noch aufgegeben.
- Der Haushaltsplan ist in Einnahmen- und Ausgaben-Kostengruppen zu gliedern und muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres enthalten.
- Die Geschäftsführung des JVST ist für eine ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Alle Einnahmen und Ausgaben/Aufwendungen sind ordnungsgemäß zu erfassen und zu belegen.
- Der jährliche Haushaltsplan ist der Mitgliederversammlung des JVST zur Bestätigung vorzulegen.
§ 4 Jahresrechnung/ Entlastung
- In der Jahresrechnung sind nach Abschluss des Geschäftsjahres die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des JVST im Ergebnis der Haushalts- und Wirtschaftsführung nachzuweisen.
- Die Jahresrechnung ist innerhalb des folgenden Kalenderjahres aufzustellen.
- Die Jahresrechnung ist der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen. Gemeinsam mit den Ergebnissen der Kassenprüfung ist eine erfolgte Bestätigung gleichbedeutend mit der entsprechenden Entlastung des Präsidiums des JVST.
- Eine Ausfertigung der bestätigten Jahresrechnung ist dem Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. zuzuleiten.
§ 5 Schatzmeister
- Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße Abwicklung aller Haushalts- und Finanzangelegenheiten des JVST sowie für die Einhaltung der diesbezüglichen Ordnungen und Richtlinien verantwortlich. Diese Verantwortung ist auch dann gegeben, wenn haupt- oder nebenberufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter mit diesen Aufgaben betraut sind.
- Dem Schatzmeister obliegt insbesondere
- die Aufstellung des Haushaltsplanes,
- die Überwachung der Haushalts- und Finanzwirtschaft,
- die Erstellung der Jahresrechnung,
- die Sicherung der Einnahmen,
- die Überprüfung der Ausgaben,
- die Überwachung des Zahlungsverkehrs.
- Der Schatzmeister informiert regelmäßig das Präsidium des JVST über die Finanzsituation.
§ 6 Finanzkommission
Zur Beratung des Schatzmeisters kann eine Finanzkommission gebildet werden.
§ 7 Kassenprüfung
- Die Kassenprüfer kontrollieren mindestens zwei Mal im Geschäftsjahr die satzungsgemäße Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel des JVST.
- Über das Ergebnis der von den Kassenprüfern gemeinschaftlich vorgenommenen Kontrollen sind Protokolle anzufertigen und dem Präsidium zu übergeben.
§ 8 Kassenverwaltung
- Für die Kassenverwaltung gilt der Grundsatz der Einheitskasse, die alle Kassengeschäfte erledigt. Nebenkassen sind nicht zulässig.
- Die Führung der Kasse, der Bücher und des Vermögens hat nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung zu erfolgen.
- Der Zahlungsverkehr ist vorzugsweise unbar abzuwickeln. Die Zeichnungsberechtigung für den Zahlungsverkehr regelt das Präsidium.
- Außerplanmäßige Ausgaben, die eine Höhe von 2500,00 EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Präsidiums.
§ 9 Mitgliedsbeiträge
- Der JVST erhebt von seinen Mitgliedern Beitrag. Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus dem Beitrag des JVST an den Deutschen Judo-Bund und dem Beitrag an den JVST.
- Judovereine oder -abteilungen haben mit ihrer Aufnahme in den JVST einmalig einen Aufnahmebeitrag zu entrichten.
- Der Beitrag pro Mitglied berechnet sich entsprechend der Mitgliederbestandserhebung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V. zum 01. Januar eines jeden Jahres und ist spätes-tens bis zum 30.09. desselben Jahres zu entrichten.
- Der Bezug der Beitragsmarken erfolgt nach Vorkasse der Vereine, nach Zahlungseingang auf das Konto des Landesverbandes, innerhalb von 14 Tagen.
- Die geltenden Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge sind dieser Ordnung als Anlage beizufügen.
§ 10 Gebühren
- Zur Durchführung und Umsetzung seiner Aufgaben erhebt der JVST Gebühren.
- Die geltenden Gebühren sind dieser Ordnung als Anlage beizufügen.
- Die Gebühren des JVST e.V. orientieren sich an den Gebühren des DJB.
Soweit der DJB seine Gebühren erhöht, passen sich auch die Gebühren des JVST e.V. an.
§ 11 Kostenbeteiligungen an Lehrgängen
- Für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Trainings- und Freizeitmaßnahmen und anderen Lehrgängen werden Eigenbeteiligungen zur Kostendeckung erhoben, deren Höhe sich aus der Art und Dauer der Maßnahme ergibt.
- (2) Die geltenden Beträge sind dieser Ordnung als Anlage beizufügen. Bei Rückerstattung der Gebühren behält der JVST e.V. 10 % der Summe ein.
§ 12 Vergütungen und Auslagenersatz
- Ehrenamtlich tätige Personen in Leitungen des JVST erhalten in der Regel keine Vergütung.
- Allen ehrenamtlich Tätigen können Auslagen, die in Wahrnehmung ihres Ehrenamtes oder der Übernahme einer ehrenamtlichen Aufgabe entstehen, bei entsprechender Nachweisführung erstattet werden.
- Für eine ehrenamtliche Tätigkeit, die einen besonderen Zeitaufwand erfordert und bedeutungsvoll für den JVST ist, kann eine angemessene Aufwandsentschädigung oder ein Honorar gezahlt werden.
- Die geltenden Beträge sind dieser Ordnung als Anlage beizufügen.
§ 13 Reisekosten
- Reisen werden im Rahmen der Reisekostenordnung des JVST erstattet. Sie ist an das Bundesreisekostengesetz angelehnt.
- Die Reisekostenordnung des JVST ist dieser Ordnung als Anlage beizufügen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Über alle Haushalts-, Finanz-, Kassen- und Wirtschaftsangelegenheiten, die in dieser Finanzordnung im Einzelnen nicht geregelt sind, entscheidet das Präsidium des JVST.
- Alle finanziellen Abrechnungen an die Geschäftsstelle des JVST sind bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.
- Die vorstehende Finanzordnung tritt mit ihrer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des JVST am 03.12.2011 in Kraft und setzt die Ordnung vom 06.12.2008 außer Kraft.
Anlage 1
Aufnahme- und Mitgliedesbeiträge im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e. V.
- Aufnahmebeitrag von Judovereinen/-abteilungen einmalig
50,00 EUR - Gesamtbeitrag von aktiven Mitgliedern
jährlich 17,00 EUR davon: 9,00 EUR DJB und 8,00 EUR JVST (ab den 01.01.2016)
jährlich 18,00 EUR davon: 9,00 EUR DJB und 9,00 EUR JVST (ab den 01.01.2017)
Anlage 2
Gebühren im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e.V.
Startgeld Einzel pro Starter: - Meldeschluss 15 Tage vorher |
10,00 EUR |
Startgeld pro Mannschaft ab U21: - Meldeschluss 15 Tage vorher |
100,00 EUR |
Startgeld pro Mannschaft unter U21: - Meldeschluss 15 Tage vorher |
35,00 EUR |
Die Startgebühren für die Gruppenmeisterschaften sind von den Vereinen/ Abteilungen selbst zu tragen. Das Startgeld für die Gruppenmeisterschaften ist von den Vereinen/ Abteilungen vier Tage nach der Landesmeisterschaft auf das Konto des JVST zu überweisen. | |
Das Startgeld für die Deutsche Einzelmeisterschaft der U 18/ U 21 wird vom Verband übernommen, alles Weitere regelt die Anlage 3. | |
Dan-Prüfung (Urkunde, Marke, Konsultation): - Anmeldung und Einzahlung bis 15. Mai - jede weitere Konsultation |
150,00 EUR 25 EUR |
Kyu-Prüfungsmarke+ Urkunde + Begleitheft: | 7,50 EUR |
Übungsleiterlizenz (blanko): | 3,00 EUR |
Turniererfolgskarte: | 0,50 EUR |
Judopass: | 7,00 EUR |
Kampfrichterpass: | 7,00 EUR |
Prüfungsliste: | frei |
Der Bezug der Materialien erfolgt nach Vorkasse der Vereine/ Institutionen, nach Zahlungseingang auf das Konto des JVST, innerhalb von 14 Tagen. |
Informativ: Startgelder zu Mitteldeutschen und Deutschen Meisterschaften:
MDEM | 10,00 EUR |
MDVMM | 90,00 EUR |
DEM M/F (keine Kostenübernahme durch den JVST) |
15,00 EUR |
DEM Ü 30 (keine Kostenübernahme durch den JVST) |
30,00 EUR |
DVMM U 17 | 90,00 EUR |
Deutsche Kata-Meisterschaft | 20,00 EUR |
Anlage 3
Kostenbeteiligung im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e.V.
Teilnahmebeiträge:
Trainer-A/B-Fortbildung | 50,00 EUR |
ÜL-/Trainer-C-Fortbildung | 45,00 EUR |
Übungsleiterausbildung | 150,00 EUR |
Aus- und Fortbildung Landeskampfrichter | 40,00 EUR |
Aus- und Fortbildung Bezirkskampfrichter | 10,00 EUR |
Fortbildung Graduierungsprüfer | 25,00 EUR |
Finanzierungsrichtlinie und Kostenübernahme für Maßnahmen des Judo-Verbandes Sachsen-Anhalt e. V. (Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht, vielmehr entscheidet das Präsidium des JVST im Rahmen der bestätigten und verfügbaren Haushaltsmittel.)
WETTKAMPF über den JVST nach Nennung durch den Landestrainer
Förderung durch den JVST bis zu: | |||
---|---|---|---|
Fahrtkosten | ÜN/Verpf.** | Startgeld | |
Trainer (im Auftrag des JVST) |
100 % | 100 % | |
Bundeskader bis U 20 | 100 % | 100 % | 100 % |
Landeskader | 100 % | 75 % | 100 % |
Sportschulkader | 100 % | 50 % | 100 % |
** Der Satz für ÜN/V liegt bei max. 23,00 EUR pro Tag; für Tage ohne ÜN kann Verpflegungszuschuss bis max. 5,00 EUR gewährt werden. |
TRAININGSLAGER über den JVST nach Nennung durch den Landestrainer
Förderung durch den JVST bis zu: | |||
---|---|---|---|
Fahrtkosten | ÜN/ Verpflegung/ sonstige Kosten | ||
Trainer (im Auftrag des JVST) |
100 % | 100 % | |
Bundeskader bis U 20 | 100 % | bis zu 100 % der Gesamtkosten | |
Landeskader | 100 % | bis zu 75 % der Gesamtkosten | |
Sportschulkader | 100 % | bis zu 50 % der Gesamtkosten |
Wettkämpfe/ Trainingslager auf Einladung des DJB
Für Landes- bzw. Bundeskader erfolgt die Übernahme aller Kosten bis zu 100 % des Eigenanteils durch den JVST für Maßnahmen innerhalb von Deutschland.
Anlage 4
Auslagenersatz im Judo-Verband Sachsen-Anhalt e.V.
Kampfrichtereinsatz | |
pauschal | 25,00 EUR |
Sportliche Leitung | wie Kampfrichtereinsatz |
Technische Leitung | wie Kampfrichtereinsatz |
Listenführer | wie Kampfrichtereinsatz |
Sporthelfer vom jeweiligen Kampfrichtergeld | 50% |
Sanitäter pro Stunde | bis zu 10 EUR, max. 75,00 EUR pro Veranstaltung |
Arzt pro Stunde | bis zu 20 EUR, max. 100,00 EUR pro Veranstaltung |
Mattenkommando pro Matte | 10,00 EUR |
Urkundenschreiber pro Stück | 0,25 EUR |
Danprüfer pro UE (1 UE entspricht 45 min) | 5,00 EUR |
Honorare Aus- und Weiterbildung pro UE (1 UE entspricht 45 min) | 12,50 EUR |
Präsidiums- und Vorstandmitglieder, die planmäßig bei Veranstaltungen im Land repräsentieren, erhalten nur Fahrtkosten. |
Angaben ohne Gewähr; Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Uwe Schedler
Präsidentin
Barleben, 05. Dezember 2015
Stand: 16. März 2016